Steuerliche MaÃnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen durch das Corona-Virus
Weltweit und im gesamten Bundesgebiet richtet der Corona-Virus beträchtliche gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden an, deren Auswirkungen viele Menschen und Unternehmen hart treffen. Den Geschädigten kommt das Bundesfinanzministerium (BMF) nunmehr durch steuerliche MaÃnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen. Dazu gehören: Die nachweislich und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31.12.2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge