Familienheimfahrten bei Zuzahlung an den Arbeitgeber keine Werbungskosten
Zu den ansatzfähigen Werbungskosten gehören auch Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen wegen einer doppelten Haushaltsführung entstehen, vorausgesetzt, diese sind beruflich veranlasst. Der Steuerpflichtige kann dabei für jede Woche eine sog. Familienheimfahrt geltend machen für die Wege zwischen erster Tätigkeitsstätte und Ort des eigenen Hausstandes. Diese Regelung findet aber keine Anwendung, wenn der Steuerpflichtige dafür einen ihm