Jobtickets seit dem 1.1.2019 wieder steuerfrei
Zum 1.1.2019 erfolgte die Wiedereinführung der Steuerbegünstigung von Zuschüssen und Sachbezügen zu den Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr der Arbeitnehmer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber – sog. Job-Tickets. Arbeitgeberzuschüsse zum Jobticket müssen ab diesem Datum nicht mehr als geldwerter Vorteil versteuert werden. Voraussetzung: Sie werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten