BuÃgeld bei Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung
BuÃgeld bei Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung
1. Oktober 2019
Viele Städte und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten bestimmen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung zur wiederholten, nach Tagen oder Wochen bemessenen entgeltlichen Ãberlassung als Ferienwohnung oder Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen, genutzt werden darf. Zuwiderhandlungen können mit einer GeldbuÃe geahndet werden.
So bestimmt es auch das „Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz Ferienwohnungen“. Die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) entschieden dazu am 2.8.2019, dass die Vermietung einer Wohnung ohne Genehmigung zur Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung – über die Plattform „Airbnb“ – gegen das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz verstöÃt. Das OLG bestätigte wegen VerstoÃes hiergegen verhängte GeldbuÃen von i.H.v. 6.000 â¬.