III. Bürokratieentlastungsgesetz – weitere Ãnderungen
Das geplante III. Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft, die Bürger und die Verwaltung von Bürokratie entlasten. Es enthält folgende Schwerpunkte: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die Krankenkassen informieren künftig den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers. Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen: Es entfällt für Unternehmen die Pflicht, bei einem