Ãrztebewertungsportal „Jameda“ teilweise unzulässig
Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat entschieden, dass mehrere frühere bzw. aktuelle Ausgestaltungen der Plattform „Jameda“ unzulässig sind. Mit ihnen verlieà „Jameda“ die zulässige Rolle des „neutralen Informationsmittlers“ und gewährte den an die Plattform zahlenden Ãrzten auf unzulässige Weise „verdeckte Vorteile“. Andere von den Ãrzten gerügte Funktionen waren dagegen zulässig. Insbesondere beanstandeten die OLG-Richter, dass auf