Steuerliche Behandlung von Reisekosten bei Auslandsdienstreisen ab 1.1.2020
Steuerliche Behandlung von Reisekosten bei Auslandsdienstreisen ab 1.1.2020
1. Januar 2020
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 15.11.2019 die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Ãbernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2020 bekannt gemacht. Eine Reisekostentabelle finden Sie auf der Internetseite des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de und dort unter Service -> Publikationen -> BMF-Schreiben.
Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag, für nicht erfasste Ãbersee- und AuÃengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maÃgebend.