FuÃgänger haben Vorrang vor Elektrokleinstfahrzeugen
FuÃgänger haben Vorrang vor Elektrokleinstfahrzeugen
1. März 2020
Auf einem kombinierten FuÃ- und Radweg haben FuÃgänger gegenüber Elektrokleinstfahrzeugen (hier: Segway) absoluten Vorrang. Der FuÃgänger muss deshalb dort nicht fortwährend nach Fahrzeugen Ausschau halten, um ihnen ausweichen zu können.
Vielmehr haben die Fahrer ihre Fahrweise und Fahrgeschwindigkeit so anzupassen, dass es nicht zu einer Behinderung oder Gefährdung des FuÃgängers kommt. Hierzu gehört es auch, durch Warnsignale, Blickkontakt oder auf andere Weise eine Verständigung mit dem FuÃgänger zu suchen. Achtet oder reagiert ein FuÃgänger nicht auf Warnsignale, muss das Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst werden, wenn dies erforderlich ist, um eine Behinderung oder Gefährdung zu vermeiden. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Beschluss vom 16.4.2019 entschieden.