Anspruch auf Lärmschutz bei Auswechslung des Bodenbelags
In einem vom Bundesgerichtshof am 26.6.2020 entschiedenen Fall hatte ein Wohnungseigentümer den Teppichboden gegen Fliesen ausgetauscht. Dadurch überschritt der Trittschallpegel die maÃgeblichen Grenzwerte. Nach Auffassung des BGH ist ihm jedoch die Einhaltung der Mindestanforderungen an den Trittschall zumutbar. Diese kann er durch vergleichsweise einfache MaÃnahmen erreichen, nämlich durch die Verlegung eines Teppichbodens oder die Anbringung