Musterfeststellungsklage zur Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme
Der Bundesgerichtshof hat am 18.3.2021 in einem Musterfeststellungsverfahren entschieden, dass ein Vermieter aufgrund der im Dezember 2018 für die Zeit ab Dezember 2019 angekündigten Modernisierungsmaßnahmen in seiner großen Wohnanlage eine Mieterhöhung nach den bis Ende 2018 geltenden Vorschriften berechnen kann. Eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Modernisierungsankündigung und dem voraussichtlichen Beginn der Arbeiten bedarf es