
Am 25.6.2021 hat der Bundesrat dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften zugestimmt. Hier ein kurzer Überblick:
Das Gesetz ist zum 1.7.2021 in Kraft getreten. Nach einer Übergangsphase soll die Neuregelung für ab 1.11.2021 erfolgende Reisebuchungen verpflichtend sein.