Mit dem sog. „Vierten Corona-Steuerhilfegesetz“ will die Bundesregierung Unternehmen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen weiterhin unterstützen. Dafür hat sie am 25.2.2022 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, in dem u. a. folgende steuerliche Maßnahmen vorgesehen sind:
Das Gesetz muss noch förmlich beschlossen werden. Über die einzelnen Regelungen werden wir Sie nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Detail informieren.