
Am 18.12.2020 stimmte auch der Bundesrat dem geplanten Jahressteuergesetz 2020 – das noch ein paar Änderungen zum Entwurf erfuhr – zu, sodass dieses nunmehr in Kraft treten kann. Mit dem Gesetz nimmt die Bundesregierung notwendige Anpassungen an EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesfinanzhofs vor. Aufgegriffen werden aber auch neue Regelungen. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:
Bitte beachten Sie! Mit dem JStG 2020 sind auch noch weitere Änderungen im Umsatzsteuergesetz (z. B. Umsetzung des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets), im Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz, in der Abgabenordnung und im Strafrecht beschlossen worden. Über die einzelnen relevanten Änderungen werden wir Sie in den nächsten Informationsschreiben im Detail unterrichten.