
Am 11.7.2025 hat der Bundesrat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zugestimmt. Es wurde bereits verkündet. Verschiedene Regelungen treten rückwirkend ab dem 1.7.2025 in Kraft, einige in der Zukunft bzw. wirken sich erst in einigen Jahren aus.
Dies sind die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen:
aktuell – 2027 | 15 % |
2028 | 14 % |
2029 | 13 % |
2030 | 12 % |
2031 | 11 % |
ab 2032 | 10 % |
aktuell – 2027 | 28,25 % |
2028/2029 | 27 % |
2030/2031 | 26 % |
ab 2032 | 25 % |
Diese Methode können Einzelunternehmen und Personengesellschaften wählen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielen.