
Der Bundesrat stimmte am 29.11.2019 zahlreichen Ãnderungen im Steuerrecht zu, die der Bundestag bereits am 7.11.2019 verabschiedet hatte. Sie dienen der Anpassung an EU-Recht, der Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung. Die vorgesehenen MaÃnahmen sind sehr umfangreich und sollen hier zunächst stichpunktartig aufgezeigt werden. Ãber die einzelnen relevanten Regelungen werden wir Sie über dieses Informationsschreiben auf dem Laufenden halten.
Darüber hinaus sind folgende MaÃnahmen durchgesetzt worden:
Neben diesen und weiteren hier zunächst nicht erwähnten Ãnderungen, setzt das Jahressteuergesetz 2019 auch noch gewichtige Neuregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zum 1.1.2020 in Kraft – siehe hierzu den separaten Beitrag.