Mithaftung nicht angeschnallter Mitfahrer
Die Richter des Oberlandesgericht Köln haben entschieden, dass Fahrzeuginsassen, die entgegen der Gurtpflicht gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht angeschnallt sind und dadurch andere Mitfahrer verletzen, selbst haftbar gemacht werden können. Bei der gesetzlichen Gurtpflicht handelt es sich um eine Norm, die auch die anderen Fahrzeuginsassen schützen soll. Bei einem Unfall wurde eine Beifahrerin verletzt. Verursacht wurde