Fälligkeitstermine – Februar 2021
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 10.2.2021 Gewerbesteuer, Grundsteuer: 15.2.2021 Sozialversicherungsbeiträge: 24.2.2021
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 10.2.2021 Gewerbesteuer, Grundsteuer: 15.2.2021 Sozialversicherungsbeiträge: 24.2.2021
Für 2021 ergeben sich im Bereich Arbeit und Soziales diverse Änderungen. Hier ein Auszug über die wesentlichen Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2021 wirksam wurden bzw. werden. Kurzarbeitergeld: Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (ab dem 4. Monat auf 70 % bzw. 77 % bei mindestens einem Kind und auf 80%
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Warenkaufrichtlinie soll eine Update-Pflicht für Verkäufer von digitalen Produkten eingeführt werden, die diese Produkte an Verbraucher verkaufen. Ziel ist eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit und IT-Sicherheit von digitalen Gütern zu gewährleisten. Der Entwurf sieht insbesondere folgende Änderungen vor: Für Produkte mit digitalen Elementen, die ein Verbraucher von einem Händler erwirbt, wird
Bei Prämiensparverträgen handelt es sich um eine langfristige Sparform mit gleichbleibender Sparleistung, aber einem variablen Zinssatz. Je nach Vertragslaufzeit erhalten die Verbraucher neben dem Zins oftmals noch eine zusätzliche Prämie. Die meisten Kreditinstitute verwenden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine sog. „Zinsanpassungsklausel“. Diese erlaubt es ihnen, über Änderungen bei der Verzinsung unbegrenzt einseitig entscheiden zu
Neu ausgegebene Bankkarten sind häufig mit einer Nahfeldkommunikationsfunktion (NFC-Funktion) – „kontaktlose Zahlungsfunktion“ – ausgestattet. Diese Funktion wird i. d. R. bei der ersten Benutzung der Karte durch den Kunden automatisch aktiviert und ermöglicht die kontaktlose Bezahlung von Kleinbeträgen ohne die Karte in ein Zahlungsterminal einführen und einen PIN-Code eingeben zu müssen. Bei der Bezahlung von
Ein wichtiger Kündigungsgrund an sich – eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten – liegt unter anderem vor, wenn der Arbeitnehmer seine Interessen im Arbeitsverhältnis durch die rechtswidrige Drohung mit einem empfindlichen Übel gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen versucht. Vor diesem Hintergrund entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit seinem Urteil v. 21.7.2020 Folgendes: Tritt der Arbeitnehmer einer Weisung des Arbeitgebers
In einem Fall aus der Praxis wurden von einem Mieter mit einem „Wohnungs-Einheitsmietvertrag“ Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss zu Wohnzwecken und die im Erdgeschoss vorhandenen Räume mit einem „Mietvertrag für gewerbliche Räume“ zur Nutzung als Kanzlei angemietet. Beide Verträge enthielten eine Klausel, wonach die Mietverträge jeweils aneinander gebunden waren. Das Gewerbemietverhältnis wurde im Juli 2017 vom
Ein getrennt lebender Kindesvater ist auch gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtet, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern und Eltern eine gesetzliche Verpflichtung zum Umgang mit ihren Kindern. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) wies deshalb mit seinem Beschluss v. 11.11.2020
Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h zu einer Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Im Rahmen des behördlichen Bußgeldverfahrens verlangte er erfolglos Zugang zu Informationen, unter anderem der Lebensakte des verwendeten Messgeräts, dem Eichschein und den sogenannten Rohmessdaten, die sich nicht in der Bußgeldakte befanden.
Zurzeit kursieren u. a. Phishing-E-Mails mit einem falschen Antragsformular für Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die angeblich vom Europäischen Rat und vom Bund gemeinsam angeboten werden. Diese betrügerischen E-Mails, z. B. mit dem Absender deutschland@ec.europa.eu, stammen nicht von der Europäischen Kommission. Reagieren Sie nicht auf solche Phishing-E-Mails und öffnen Sie nicht den Anhang. Überbrückungshilfen