Behandlung von Minijobbern in der Corona-Krise
Von den Auswirkungen durch den Corona-Virus sind auch Minijobber und deren Arbeitgeber betroffen. Für sie gelten teilweise andere Regelungen wie für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Ist der Arbeitnehmer nachweislich an dem Corona-Virus erkrankt und dadurch arbeitsunfähig, müssen Arbeitgeber den regelmäÃigen Verdienst für den Zeitraum von bis zu 6 Wochen weiter zahlen. Nimmt