Bundeskabinett beschlieÃt Angehörigen-Entlastungsgesetz
Nicht alle Eltern können die Kosten für ihre Pflege im Alter aufbringen. Daher werden häufig die erwachsenen Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Im Entwurf des „Angehörigen-Entlastungsgesetzes“ ist vorgesehen, dass zukünftig Angehörige erst bei Ãberschreitung eines Jahresbruttoeinkommens von 100.000 ⬠vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhaltsleistungen herangezogen werden können. Diese Grenze galt bislang ausschlieÃlich für Leistungen der