Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie
Zusätzlich zu den Vorschriften über „Mindestentgelte“ sollen künftig auch die Vorschriften über alle Elemente der „Entlohnung“ gelten. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass ganze Lohngitter, Ãberstundensätze oder auch Zulagen (z. B. Schmutz- und Gefahrenzulagen) und Sachleistungen des Arbeitgebers künftig für alle in Deutschland arbeitenden Arbeitnehmer geleistet werden müssen. Zugleich kann die Vergütung stärker nach Tätigkeit, Qualifikation












