Untergang von Verlusten aus Gewerbebetrieb bei Betriebsverpachtung?
Ein Gewerbetreibender, welcher sein Unternehmen nicht weiter ausüben will, kann sein Gewerbe abmelden und aufgeben oder veräuÃern. Dabei kommt es in beiden Fällen zur Aufdeckung stiller Reserven und damit zur Besteuerung eines Aufgabe- oder VeräuÃerungsgewinns. Vermietet der Steuerpflichtige seinen Betrieb im Anschluss an eine Betriebsaufgabe, befinden sich die Gegenstände nun im Privatvermögen und er erzielt












