Kein Arbeitsunfall bei Einwurf eines privaten Briefs
In einem vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Fall verletzte sich eine Frau, als sie auf dem Heimweg von ihrer Arbeitsstelle versuchte einen privaten Brief einzuwerfen. Das Gericht hatte nun zu entscheiden, ob es sich hier um einen Arbeitsunfall handelte. Das BSG kam zu der Entscheidung, dass dieser Briefeinwurf als rein privatwirtschaftliche Handlung zu beurteilen ist, und