Verbot von Einweg-Plastiktüten
Das Bundeskabinett hatte eine Ãnderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Dieser Ãnderung stimmte auch der Bundesrat am 8.11.2019 zu. Künftig ist es für alle Händler verboten, leichte Plastiktüten in Verkehr zu bringen. Davon ausgenommen sind die sehr dünnen sog. „Hemdchenbeutel“. Für diese Beutel mit weniger als 15 Mikrometer Wandstärke sieht die entsprechende EU-Richtlinie Ausnahmen vor, da sie












