Pflicht zum Winterdienst
Auf öffentlichen Straßen und Wegen obliegt der Winterdienst den Gemeinden. Diese kümmern sich häufig nur um die Fahrbahnen und übertragen die Verkehrssicherungspflicht für die Gehwege per Satzung auf die Anlieger. Diese müssen dann dafür sorgen, dass der Bürgersteig vor ihrem Anwesen geräumt und gestreut ist. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach und verletzt sich ein