Haftungsregeln für Onlinehändler zum 1.1.2019
Zum 1.1.2019 trat das neue Gesetz für mehr Steuergerechtigkeit im Onlinehandel in Kraft. Die neuen Haftungsregelungen betreffen Betreiber von elektronischen Marktplätzen. Können Internethändler keine Umsatzsteuerregistrierung nachweisen, müssen sie von Internetplattformen ausgeschlossen werden. Geschieht dies nicht, haftet der Marktplatzbetreiber für den Umsatzsteuerausfall. Den Haftungsregeln sind zunächst seit dem 1.1.2019 Aufzeichnungsregelungen vorgeschaltet. Diese beziehen sich z. B.