Räumungsfrist bei behördlicher Nutzungsuntersagung einer Wohnung
Grundsätzlich muss eine Wohnung sowohl dem formellen Baurecht (d.?h. es liegt eine gültige Baugenehmigung für die Nutzung als Wohnung vor) als auch dem materiellen Baurecht entsprechen. Letzteres umfasst insbesondere öffentlich-rechtliche Anforderungen wie Brandschutz, Abstandsflächen, Schallschutz, die Stellplatzpflicht und ähnliche Vorschriften. Spricht eine Bauaufsichtsbehörde gegenüber einem Mieter eine Nutzungsuntersagung aus – also ein Verbot, die Wohnung