Berechnungen eines Statikers sind keine Handwerkerleistungen
Zu den Steuerermäßigungen, die jeder Steuerpflichtige neben seinen berufsbezogenen Aufwendungen geltend machen kann, gehören insbesondere Handwerkerleistungen. Diese entfallen auf Erhaltungs-, Renovierungs-, und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt. Nicht typisch sind in diesen Fällen Aufwendungen für einen Statiker. Darüber entschied nun der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil. Ein Ehepaar bewohnte ein eigenes Haus. Für eine anstehende Dachreparatur












