Excel-Tabelle führt nicht zwingend zu Kassenführungsmängeln
Um eine ordnungsgemäße Kassenführung zu gewährleisten, muss der Unternehmer einige Voraussetzungen erfüllen. Das Finanzamt muss davon ausgehen können, dass sämtliche Ein- und Ausgaben erfasst wurden. Dies führt häufig zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Finanzamt und Unternehmer. So war es auch in einem Fall über den nun das Finanzgericht (FG) Münster mit Urteil vom 29.4.2021 entschieden hat. Auslöser