Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie
Zur Eindämmung des massiven Anstiegs der Infektionen mit dem Corona-Virus ordneten Behörden im März 2020 die SchlieÃung einer Vielzahl von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Gastronomiebetrieben und Einzelhandelsgeschäften an und untersagten zahlreiche öffentliche Veranstaltungen. Betroffene Unternehmen mussten ihr Geschäft aufgrund der MaÃnahmen und weil Mitarbeiter teilweise unter Quarantäne gestellt wurden und daher nicht zur Verfügung standen,