Teilweise Erhöhungen des Kurzarbeitergeldes
Die Bundesregierung erleichtert den Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1.3.2020. Danach wird mit dem „Sozialschutzpaket II“ eine befristete Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, das u. a. von der Dauer der Kurzarbeit abhängig ist, eingeführt. Bisher zahlt die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit 60 % und für Eltern 67 % des Lohnausfalls. Nunmehr soll ab dem 4. Monat