SteuerermäÃigung für energetische MaÃnahmen bei eigengenutzten Gebäuden
Mit den Regelungen zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2030 fördert der Gesetzgeber auch steuerlich technologieoffene energetische GebäudesanierungsmaÃnahmen ab 2020. So ermäÃigt sich für energetische MaÃnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum gelegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutztem Gebäude auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen SteuerermäÃigungen, im Kalenderjahr des Abschlusses