Steuerliche Berücksichtigung privater Schulkosten
Circa 10 % aller Schüler in Deutschland besuchen zzt. eine private Schule. Eltern haben die Möglichkeit die entstandenen Aufwendungen als Sonderausgaben geltend zu machen. Abzugsfähig sind 30 %, maximal jedoch 5.000 ⬠pro Jahr, der angefallenen Schulgeldzahlungen (bis zu 16.666 â¬). Nicht unter den Sonderausgabenabzug fallen hingegen Gebühren für Hoch- oder Fachhochschulen und Nachhilfeunterricht und












