Änderung des Grundfreibetrags im „Zweiten Familienentlastungsgesetz“
Das „Zweite Familienentlastungsgesetz“ der Bundesregierung wird vom Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2022 beeinflusst, den das Bundeskabinett am 23.9.2020 beschloss. So soll sich der Grundfreibetrag für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2021 von 9.696 €, die der ursprüngliche Gesetzesentwurf vorsah, auf nun 9.744 € auf Basis