Überlegungen und Handlungsbedarf zum Jahresende 2020
Überbrückungshilfe II noch bis 31.12.2020 beantragen: Die sog. Überbrückungshilfe wurde für die Monate September bis Dezember 2020 fortgesetzt und geändert. Sie steht Unternehmen aus allen Branchen offen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. So wurde z. B. der Förder-Höchstbetrag auf max. 50.000 € pro Monat festgelegt und die Deckelungsbeträge in Höhe von 9.000 €