Fälligkeitstermine – November 2022
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 10.11.2022 Gewerbesteuer, Grundsteuer: 15.11.2022 Sozialversicherungsbeiträge: 28.11.2022
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 10.11.2022 Gewerbesteuer, Grundsteuer: 15.11.2022 Sozialversicherungsbeiträge: 28.11.2022
Am 16.9.2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 zugestimmt. Es enthält zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Gesetzen, die insbesondere den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern sollen. Die Länder erhalten eine Ermächtigungsgrundlage, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen.
Die künftige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt vom 1.10.2022 bis einschließlich 7.4.2023. Nach der Verordnung sind Arbeitgeber verpflichtet auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsschutzgesetzes in einem betrieblichen Hygienekonzept die erforderlichen Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen. Dabei sind insbesondere die folgenden Maßnahmen zu prüfen: Umsetzung der AHA+L-Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften) an den Arbeitsplätzen Verminderung der betriebsbedingten
In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) am 28.9.2022 entschiedenen Fall erwarb ein Käufer über die Internetplattform eBay vier Gelenkbolzenschellen für 19,26 € brutto. Davon entfielen 4,90 € auf die in Rechnung gestellten Versandkosten. Der Verkauf erfolgte auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay, denen beide vor dem Geschäft zugestimmt hatten.
Seit 15.3.2022 müssen nach dem Infektionsschutzgesetz Personen, die in Einrichtungen zur Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen arbeiten, über einen Impfnachweis oder z. B. einen Genesenennachweis verfügen. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hatte in zwei Fällen entschieden, in denen ein Seniorenheim zwei Pflegekräfte seit dem 16.3.2022 von der Arbeit freistellte, weil diese nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem eine bulgarische Staatsangehörige auf Vermittlung einer deutschen Agentur, die mit dem Angebot „24 Stunden Pflege zu Hause“ wirbt, von ihrem Arbeitgeber nach Deutschland entsandt wurde, um eine über 90 Jahre alte Dame zu betreuen. In dem Arbeitsvertrag war eine Arbeitszeit von 30 Std./Woche
Bei der Beurteilung, ob bei einem GmbH-Geschäftsführer Sozialversicherungspflicht vorliegt, wird nicht allein auf die Bestimmungen im Geschäftsführervertrag abgestellt. Ist ein GmbH-Geschäftsführer zugleich als Gesellschafter am Kapital der Gesellschaft beteiligt, sind der Umfang der Kapitalbeteiligung und das Ausmaß des sich daraus für ihn ergebenden Einflusses auf die Gesellschaft ein wesentliches Merkmal bei der Abgrenzung von abhängiger
Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das eigene – unversicherte – Interesse der Bewerberin am Kennenlernen des potenziellen zukünftigen Arbeitgebers steht dem Unfallversicherungsschutz kraft Satzung hier nicht entgegen. Bitte beachten Sie! Nicht bei jeder Berufsgenossenschaft sind Teilnehmer einer Unternehmensbesichtigung unfallversichert.
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Neben den in der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (BetrKV) ausdrücklich ausgenommenen Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten gehören auch etwaige Kapital- und Finanzierungskosten für
In Gerichtsverfahren sind nach der Trennung der Eltern neben der Frage, wo ein Kind leben soll, vielfach auch Meinungsverschiedenheiten über den Schulbesuch, gesundheitliche oder vermögensrechtliche Belange zu klären. Das Familiengericht hat dann auf entsprechenden Antrag der Eltern zu entscheiden, wer zukünftig das Sorgerecht oder Teile des Sorgerechts, wie beispielsweise die Gesundheitssorge oder das Recht zur