Offene Videoüberwachung – Verwertungsverbot
Einem Arbeitnehmer wurde vorgeworfen, eine sog. Mehrarbeitsschicht absichtlich nicht zu leisten, aber bezahlt zu bekommen. Nach seinen Angaben hatte er zwar an dem Tag zunächst das Werksgelände betreten. Die auf einen anonymen Hinweis hin erfolgte Auswertung der Aufzeichnungen einer durch ein Piktogramm ausgewiesenen und auch sonst nicht zu übersehenden Videokamera an einem Tor zum Werksgelände