Lohnfortzahlung – AU nach arbeitgeberseitiger Kündigung
Der Beweiswert einer AU-Bescheinigung kann grundsätzlich auch dadurch erschüttert werden, dass der Arbeitnehmer sich im Falle des Erhalts einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich nachfolgend – „postwendend“ – krankmeldet bzw. eine AU-Bescheinigung einreicht. Das gilt insbesondere dann, wenn lückenlos der gesamte Zeitraum der Kündigungsfrist – auch durch mehrere AU-Bescheinigungen – abgedeckt wird. Meldet sich zunächst der