Kein Entschädigungsanspruch bei Verfahrensverlängerung durch Corona
Die Corona-Pandemie hat in vielen Bereichen durch Personalausfälle und unvorhersehbare Mehrarbeit für deutlich verlängerte Warte- bzw. Bearbeitungszeiten gesorgt. Nun wird durch neue Urteile in der nächsten Zeit entschieden, inwiefern es den Bürgern zusteht, coronabedingte Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dazu bereits ein Urteil fällen müssen und sich darin zum Nachteil des Steuerpflichtigen