Heimarbeit – auch bei hochqualifizierter Tätigkeit sozialversicherungspflichtig
Heimarbeiter sind Personen, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften erwerbsmäßig arbeiten. Sie sind gemäß der sozialgesetzlichen Regelung „Beschäftigte“ und als solche auch sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Tätigkeiten, die eine höherwertige Qualifikation erfordern. Dieser Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 18.6.2020 lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: