Unterschiedliche Zuschläge bei regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtschicht
Die Richter des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hatten in einem Fall zu klären, ob eine Regelung in einem Manteltarifvertrag (MTV), die einen Zuschlag zum Stundenentgelt für regelmäßige Nachtarbeit von 20 % und für unregelmäßige Nachtarbeit von 50 % vorsieht, gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstößt. Sie kamen zu der Entscheidung, dass eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für