PV-Stromlieferung an Mieter gilt als selbstständige Leistung neben der umsatzsteuerfreien Vermietung
Strom, den der Vermieter über eine Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert, ist umsatzsteuerlich nicht als Nebenleistung der Vermietung, sondern als eigenständige Leistung anzusehen. Zu diesem Schluss kommt das Niedersächsische Finanzgericht (FG) in seinem Urteil vom 25.2.2021. Ein Steuerpflichtiger vermietete mehrere Wohnungen und hatte auf den Häuserdächern Photovoltaikanlagen installieren lassen. Der damit erzeugte Strom