Elektronische Bereitstellung von Kassenbelegen
Seit dem 1.1.2020 ist ein neues Kassengesetz in Kraft getreten, welches nun zur elektronischen Belegausgabe verpflichtet. Vereinfacht gesagt heiÃt das, dass jeder Kunde bei Verwendung einer elektronischen Kasse einen Beleg erhalten muss, unabhängig vom Rechnungsbetrag oder der Art des Kaufs. Die Belegausgabe selbst muss jedoch nicht unbedingt auf Papier erfolgen. Es steht dem Unternehmer frei