Erklärungsfrist für Lohnsteueranmeldungen vorübergehend verlängert
Durch die Auswirkungen des Corona-Virus sind viele Arbeitgeber unverschuldet daran gehindert, die monatlichen oder vierteljährlichen LohnÂsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben. Mit Schreiben vom 23.4.2020 gewährt das Bundesfinanzministerium nunmehr eine Fristverlängerung im Einzelfall. Danach können Arbeitgebern die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden, soweit sie selbst oder der