Angebot eines Werbeblockers nicht unlauter
Um auf Webseiten enthaltene Werbung zu unterbinden, können sog. Werbeblocker installiert werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 19.4.2018 entschieden, dass das Angebot des Werbeblockprogramms AdBlock Plus nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. In dem vom BGH entschiedenen Fall stellte ein Verlag seine redaktionellen Inhalte auch auf seinen Internetseiten












