Teileigentumseinheit – Verstoà gegen die vereinbarte Nutzung
In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) am 25.10.2019 entschiedenen Fall wurde in einer Teilungserklärung über die Nutzung der Einheit diese als „Laden“ bezeichnet. Tatsächlich wurde darin eine Eisverkaufsstelle betrieben. Neben Eis wurden auch Kaffeespezialitäten und Erfrischungsgetränke angeboten. Ferner befanden sich in den Räumlichkeiten Tische mit ausliegenden Speisekarten sowie Stühle. Der Vermieter verlangte die Unterlassung der Nutzung