Sorgfaltspflichten im Pflegeheim – keine lückenlose Beaufsichtigung von Demenzkranken
Zwar besteht grundsätzlich eine Verpflichtung des Pflegeheims, Patienten nach Möglichkeit vor Stürzen zu bewahren. Der Umfang der zu treffenden SicherungsmaÃnahmen richtet sich danach, ob und inwieweit sich ein Sturzrisiko absehen lässt. Dabei ist der Schutz des Patienten vor einem Sturz abzuwägen mit dem Schutz seiner Intimsphäre. Diese ist auch bei einem Demenzkranken zu beachten. Bei