Solidaritätszuschlag entfällt teilweise ab 2021
Mit dem „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“, das vom Bundesrat am 29.11.2019 gebilligt wurde, wird die Abschaffung des Soli-Zuschlags gesetzlich definiert und der Soli in einem ersten Schritt – ab 2021 – zugunsten niedriger und mittlerer Einkommen schrittweise zurückgeführt. Bei der Einführung des Solidaritätszuschlags wurde für einkommensteuerpflichtige Personen eine Freigrenze (972 â¬/1.944 ⬠Einzel-/Zusammenveranlagung)