Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe verlängert
Nach dem „Lockdown“, bei dem viele Unternehmer ihre Geschäfte wegen gesundheitspolitisch notwendiger Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie schließen oder stark einschränken mussten, unterstützte die Bundesregierung diese mit der sog. „Soforthilfe“ und speziellen KfW-Krediten. Danach folgte mit dem Corona-Konjunktur-Programm eine sog. „Überbrückungshilfe“ für Umsatzausfälle bei kleinen und mittleren Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise