Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nach drei Jahren Trennung möglich
In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) am 20.3.2019 entschiedenen Fall waren Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet. Sie trennten sich im Jahr 2012. Das am 26.11.2014 rechtshängig gewordene Scheidungsverfahren war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. In dem seit September 2017 rechtshängigen Verfahren hat der Ehemann die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft beantragt. Dieser Antrag