Corona-Krise: Pauschaler Verlustrücktrag für betroffene Unternehmen möglich
Mit der Möglichkeit von der Corona-Krise betroffener Steuerpflichtiger mit Gewinn- und Vermietungseinkünften einen „pauschalen Verlustrücktrag“ in Anspruch zu nehmen, will das Bundesfinanzministerium (BMF) für kleine Unternehmen und Selbstständige im Handel, in der Kultur und im Gastronomiebereich notwendige Liquidität schaffen. So können sie neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019