Pflichtverletzung bei AbreiÃen der Tapete ohne Neutapezierung
Eine Pflichtverletzung des Mieters kann darin liegen, dass er – ohne anschlieÃend neue Tapeten anzubringen – in der Mietwohnung vorgefundene Tapeten ganz oder teilweise entfernt. Anders stellt sich die Sachlage dar, wenn die Tapeten angesichts ihres Alters und Zustandes ohnehin wertlos waren. Die Beweislast trägt der Vermieter. In einem vom Bundesgerichtshof am 21.8.2019 entschiedenen Fall