Fragliche Ausübung des Zuordnungswahlrechts für die Umsatzsteuer
Bei Anschaffung eines Gegenstands/Gebäudes hat der Unternehmer ein Wahlrecht, ob eine Zuordnung zum Privat- oder Betriebsvermögen erfolgen soll. Grundsätzlich ist dieses bereits bei Anschaffung auszuüben, tatsächlich jedoch kann aus praktischen Gründen eine „zeitnahe“ Zuordnung auch erst mit Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung erfolgen. Dabei ist die gesetzliche Abgabefrist einzuhalten (zzt. der 31.7. des Folgejahres). So sahen zumindest











